Erwägungsgrund 2 32008L0117
Eine der Ursachen für diesen Betrug liegt in den Schwächen des innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems und insbesondere des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems über die Lieferung von Gegenständen in der Gemeinschaft nach der Richtlinie 2006/112/EG. So behindert insbesondere der zeitliche Abstand zwischen einem Umsatz und dem entsprechenden Informationsaustausch im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem die effiziente Nutzung dieser Information zur Betrugsbekämpfung.