Art. 15a 32008L0043
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2020 eine Überprüfung durch, um zu beurteilen, ob es aufgrund des technischen Fortschritts möglich ist, die Ausnahmebestimmungen gemäß Nummer 3 des Anhangs zu widerrufen.
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2020 eine Überprüfung durch, um zu beurteilen, ob es aufgrund des technischen Fortschritts möglich ist, die Ausnahmebestimmungen gemäß Nummer 3 des Anhangs zu widerrufen.