Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 17 32008L0043Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen