Art. 17 Abs. 2 32026R0405VERORDNUNG (EU) 2026/405 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2026 über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Wirtschaftsakteur, der ein Detergens oder Tensid durch Nachfüllen direkt für den Endnutzer auf dem Markt bereitstellt, stellt dem Endnutzer das physische…
Art. 18 Abs. 2 Buchst. b 32026R0405VERORDNUNG (EU) 2026/405 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2026 über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
ist es zulässig, die in Anhang V Teil A Nummer 1 Buchstaben a, c und d genannten Kennzeichnungsinformationen nur auf einem physischen Etikett bereitzustellen.
Art. 20 Abs. 5 32026R1392VERORDNUNG (EU) 2026/1392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (FVG-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das amtliche Etikett enthält alle in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben a bis e, g und l aufgeführten Elemente sowie Das amtliche Etikett kann einen nicht amtlichen…