Erwägungsgrund 18 32026R0405
Damit Wirtschaftsakteure nachweisen und die zuständigen Behörden überprüfen können, dass die auf dem Markt bereitgestellten Detergenzien und Tenside die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, ist ein Verfahren für die Konformitätsbewertung vorzusehen. In dem Beschluss Nr. 768/2008/EG sind mehrere Module für Konformitätsbewertungsverfahren unterschiedlicher Strenge festgelegt, je nach der Höhe des Risikos und dem geforderten Sicherheitsniveau. Damit die Kohärenz über die einzelnen Sektoren hinweg gewährleistet ist und Ad-hoc-Varianten vermieden werden, sind im genannten Beschluss die Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt, die unter diesen Modulen ausgewählt werden können.