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Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Meeresumwelt sollten die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die koordinierte Entwicklung von Meeresstrategien für die einzelnen Meeresregionen oder -unterregionen zu gewährleisten. Da Mitgliedstaaten sich Meeresregionen oder -unterregionen sowohl mit anderen Mitgliedstaaten als auch mit Drittländern teilen, sollten sie alle Anstrengungen unternehmen, um eine enge Koordinierung mit allen betroffenen Mitgliedstaaten und Drittländern zu gewährleisten. Sofern praktikabel und angemessen, sollte diese Koordinierung über die in den Meeresregionen bzw. -unterregionen bereits vorhandenen institutionellen Strukturen, insbesondere über regionale Meeresübereinkommen, erfolgen.
Die Mitgliedstaaten unternehmen zur Aufstellung und Durchführung von Meeresstrategien in jeder Meeresregion bzw. -unterregion unter Rückgriff auf einschlägige…
Die unterschiedlichen Bedingungen, Probleme und Bedürfnisse der verschiedenen Meeresregionen oder -unterregionen, die die Meeresumwelt in der Gemeinschaft…
Deshalb sollte jeder Mitgliedstaat für seine Meeresgewässer eine Meeresstrategie entwickeln, die speziell auf diese Gewässer abgestimmt ist, ohne jedoch die…
Mitgliedstaaten, die eine Meeresregion oder -unterregion teilen, erstellen Überwachungsprogramme gemäß Absatz 1 und bemühen sich — im Interesse von Kohärenz und…
Ausgehend von diesen Analysen sollten die Mitgliedstaaten für ihre Meeresgewässer Merkmale eines guten Umweltzustands festlegen. Zu diesem Zweck sollte für die…
Es muss sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße zugänglich sind und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.