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Der nächste Schritt zur Erreichung eines guten Umweltzustands sollte die Festlegung von Umweltzielen und Überwachungsprogrammen für die fortlaufende Beurteilung sein, damit der Zustand der betreffenden Meeresgewässer regelmäßig bewertet werden kann.
Ausgehend von diesen Analysen sollten die Mitgliedstaaten für ihre Meeresgewässer Merkmale eines guten Umweltzustands festlegen. Zu diesem Zweck sollte für die…
Indem ein Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen Handelns angewendet und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung von Gütern und Dienstleistungen des…
Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Maßnahmen erforderlich sind, um in ihren Meeresgewässern in jeder betroffenen Meeresregion bzw. -unterregion den gemäß…
Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Maßnahmen treffen, um einen guten Umweltzustand in der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Es ist jedoch…
Die Mitgliedstaaten sollten sodann Maßnahmenprogramme festlegen und durchführen, die dem Ziel dienen, in den betreffenden Gewässern unter Berücksichtigung…
Die Mitgliedstaaten erstellen auf der Grundlage der nach Artikel 8 Absatz 1 vorgenommenen Anfangsbewertung unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 10…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.