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Diese Flexibilität für Sonderfälle sollte jedoch einer Kontrolle auf Gemeinschaftsebene unterliegen. Bei der ersten Art von Sonderfällen sollte deshalb die Wirksamkeit etwaiger Ad-hoc-Maßnahmen sorgfältig geprüft werden. Darüber hinaus sollte die Kommission in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gründe des übergeordneten Allgemeininteresses anführt, bewerten, ob etwaige durch die entsprechenden Maßnahmen bewirkte Änderungen in der Meeresumwelt die Erreichung eines guten Umweltzustands in der betreffenden Meeresregion oder -unterregion oder in angrenzenden Meeresgewässern anderer Mitgliedstaaten nicht auf Dauer erschweren oder verhindern. Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht geeignet sind, um die Kohärenz der Maßnahmen für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu gewährleisten, so sollte sie Hinweise zu möglichen notwendigen Änderungen geben.
Der zweite Sonderfall liegt vor, wenn ein Mitgliedstaat ein Problem feststellt, das Auswirkungen auf den Umweltzustand seiner Meeresgewässer, gegebenenfalls…
In diesem Zusammenhang sind zwei Sonderfälle zu berücksichtigen. Der erste Sonderfall betrifft Situationen, in denen ein Mitgliedstaat seine Umweltziele aus…
Ein Mitgliedstaat kann innerhalb seiner Meeresgewässer Fälle ausweisen, in denen aus einem der unter den Buchstaben a bis d genannten Gründe die Umweltziele…
Wenn mehrere Mitgliedstaaten an ein und dieselbe, von dieser Richtlinie erfasste Meeresregion oder -unterregion angrenzen und der Zustand des Meeres so kritisch…
Wenn verschiedene Mitgliedstaaten an ein und dieselbe, von dieser Richtlinie erfasste Meeresregion oder -unterregion angrenzen und der Zustand des Meeres so…
Da es einer genauen Schwerpunktsetzung bedarf, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten die oben genannten Schritte unternehmen. Um ein kohärentes Handeln in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.