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Um für die ordnungsgemäße Anwendung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Vorschriften zu sorgen, sollten Feldbestände überwacht, Saatgut geprüft und amtliche Nachkontrollen durchgeführt werden. Die Mengen des in den Verkehr gebrachten Saatguts von Erhaltungssorten sollten von den Lieferanten an die Mitgliedstaaten und von den Mitgliedstaaten an die Kommission gemeldet werden.
Die Mitgliedstaaten sorgen durch amtliche Überwachung dafür, dass die Feldbestände einer Erhaltungssorte die Bestimmungen dieser Richtlinie, unter besonderer…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Lieferanten für jede Produktionsperiode über die jeweilige Menge des in den Verkehr…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass das Saatgut durch amtliche Nachkontrollen anhand von Zufallsstichproben auf Sortenechtheit und Sortenreinheit überprüft…
Damit gewährleistet ist, dass diese Richtlinie ordnungsgemäß angewandt wird, sollten Saatgutbestände von Erhaltungssorten und zum Anbau unter besonderen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass das nach dieser Richtlinie in Verkehr gebrachte Saatgut einer Erhaltungssorte durch amtliche Nachkontrollen anhand von…
Im Fall der Erhaltungssorten sollten die von jeder Sorte in Verkehr gebrachten Saatgutmengen die Menge nicht überschreiten, die zur Erzeugung von Gemüse der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.