Art. 19 32008L0062
Amtliche Nachkontrollen
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass das Saatgut durch amtliche Nachkontrollen anhand von Zufallsstichproben auf Sortenechtheit und Sortenreinheit überprüft wird.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass das Saatgut durch amtliche Nachkontrollen anhand von Zufallsstichproben auf Sortenechtheit und Sortenreinheit überprüft wird.