Erwägungsgrund 55 32023R2411
Damit die Einhaltung der Produktspezifikation gewährleistet ist und die Richtigkeit der in der Eigenerklärung bereitgestellten Informationen überprüft wird, sollte die zuständige Behörde mit angemessener Häufigkeit Konformitätsprüfungen auf dem Markt, auch im elektronischen Handel, auf der Grundlage einer Risikoanalyse und unter Berücksichtigung des Risikos der Nichteinhaltung, einschließlich betrügerischer oder irreführender Praktiken, durchführen.