Art. 16 32008L0007
Aufhebung
Die Richtlinie 69/355/EWG in der Fassung der Richtlinien, die in Anhang II Teil A aufgelistet sind, wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bezüglich der fristgerechten Umsetzung der in Anhang II Teil B genannten Richtlinien in nationales Recht ab 1. Januar 2009 aufgehoben.Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle in Anhang III.