Art. 18 32008L0007
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Die Artikel 1, 2, 6, 9, 10 und 11 gelten ab dem 1. Januar 2009 .
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Die Artikel 1, 2, 6, 9, 10 und 11 gelten ab dem 1. Januar 2009 .