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Die Liste der Kapitalgesellschaften in der Richtlinie 69/335/EWG ist unvollständig und sollte daher angepasst werden.
Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen,…
Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist mehrmals erheblich geändert worden .…
Die Richtlinie 68/193/EWG ist daher entsprechend zu ändern.
Die Erklärung enthält eine Liste der Rechtsakte, die dringend angepasst werden sollten. Dazu zählt auch die Richtlinie 2005/32/EG. Die Anpassung dieser…
Die Richtlinie 75/324/EWG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 84/500/EWG sollte dementsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.