Erwägungsgrund 11 32024R2747
Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen sollten in kohärenter, transparenter, effizienter, verhältnismäßiger und zeitnaher Weise umgesetzt werden, wobei der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung essenzieller gesellschaftlicher Funktionen, einschließlich der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit, gebührend Rechnung zu tragen ist. Diese Verordnung sollte die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten beispielsweise in Bezug auf nationale Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit nicht beeinträchtigen und die Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Schutz der nationalen Sicherheit und ihre Befugnis zur Wahrung anderer wesentlicher staatlicher Funktionen, einschließlich der Wahrung der territorialen Unversehrtheit des Staates und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, nicht berühren. Diese Verordnung sollte daher Angelegenheiten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und Verteidigung unberührt lassen.