Erwägungsgrund 16 32009L0012
Bezüglich des Qualitätsniveaus der für die Flughafenentgelte erbrachten Leistungen sollten Flughafennutzer und Flughafenleitungsorgan eine Leistungsvereinbarung treffen können. Die Verhandlungen über die Qualität der für die Flughafenentgelte erbrachten Leistungen könnten Teil der regelmäßigen Konsultationen sein.