Erwägungsgrund 17 32009L0012
Die verschiedenen Mitgliedstaaten verfügen über verschiedene Regelungen hinsichtlich der Vorfinanzierung von Flughafeninvestitionen. In Mitgliedstaaten, in denen die Vorfinanzierung existiert, sollten die Mitgliedstaaten oder die Flughafenleitungsorgane sich an die Politik der ICAO halten und/oder ihre eigenen Schutzmechanismen schaffen.