Erwägungsgrund 6 32009L0012
Aus Gründen der Verkehrsverteilung sollten die Mitgliedstaaten dem Flughafenleitungsorgan gestatten können, für Flughäfen, die dieselbe Stadt oder denselben Ballungsraum bedienen, eine gemeinsame und transparente Entgeltregelung anzuwenden. Wirtschaftliche Transfers zwischen diesen Flughäfen sollten dem Gemeinschaftsrecht entsprechen.