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Die Kommission überprüft bis zum 31. Dezember 2014 die Durchführung dieser Richtlinie und insbesondere Folgendes: a) die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b dieser Richtlinie und in Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 94/63/EG genannte Obergrenze von 100 m3/Jahr; b) die Aufzeichnungen darüber, ob die Systeme zur Benzindampf-Rückgewinnung — Phase II im Betrieb die Auflagen einhalten; und c) den Bedarf an automatischen Überwachungssystemen. Sie erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Ergebnisse dieser Überprüfung und legt erforderlichenfalls einen Legislativvorschlag vor.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.