Erwägungsgrund 8 32009L0126
Um die Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der im Straßenverkehr gebrauchten Kraftstoffe zu senken, wird es nach der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen ab 1. Januar 2011 zulässig sein, Benzin in Verkehr zu bringen, das einen größeren Anteil an Biokraftstoffkomponenten aufweist als bisher. Dies kann zu einem Anstieg der VOC-Emissionen führen, weil die Mitgliedstaaten beschränkte Ausnahmen von den Dampfdruckauflagen der genannten Richtlinie vorsehen können.