Erwägungsgrund 3 32009L0126
In der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa sind Luftqualitätsziele für bodennahes Ozon und Benzol festgelegt, und die Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe enthält nationale Emissionshöchstmengen für VOC, die zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen. Emissionen von VOC, einschließlich Benzindämpfen, in einem Mitgliedstaat können zu Luftqualitätsproblemen in anderen Mitgliedstaaten beitragen.