Erwägungsgrund 5 32009L0126
Gemäß der Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (Phase I der Benzindampf-Rückgewinnung) sollen Benzindämpfe, die bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung zwischen Auslieferungslagern und Tankstellen freigesetzt werden, rückgewonnen werden.