Erwägungsgrund 8 32009L0127
Es ist entscheidend, dass alle betroffenen Parteien, einschließlich Industrie, Landwirte und Umweltschutzorganisationen, gleichermaßen in die Erstellung solcher harmonisierten Normen einbezogen werden, damit sichergestellt ist, dass sie auf der Grundlage eines klaren Konsenses aller Interessengruppen angenommen werden.