Erwägungsgrund 128 32009L0138
Die Eröffnung eines Liquidationsverfahrens sollte den Widerruf der Zulassung des Versicherungsunternehmens zur Geschäftstätigkeit zur Folge haben, sofern die Zulassung nicht bereits zuvor widerrufen wurde.
Die Eröffnung eines Liquidationsverfahrens sollte den Widerruf der Zulassung des Versicherungsunternehmens zur Geschäftstätigkeit zur Folge haben, sofern die Zulassung nicht bereits zuvor widerrufen wurde.