Erwägungsgrund 100 32009L0138
Bei Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die einer Gruppe angehören, muss die Solvabilität auf Gruppenebene berechnet werden.
Bei Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die einer Gruppe angehören, muss die Solvabilität auf Gruppenebene berechnet werden.