Erwägungsgrund 40 32009L0138
Die Aufsichtkonvergenz ist nicht nur bei den Aufsichtsinstrumenten, sondern auch bei den Aufsichtspraktiken voranzutreiben. Der durch den Beschluss 2009/79/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (AEAVBA) sollte hierbei eine wichtige Rolle spielen und dem Europäischen Parlament und der Kommission regelmäßig über die erzielten Fortschritte berichten.