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Diese Richtlinie sollte auch dem besonderen Charakter der firmeneigenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rechnung tragen. Da diese Unternehmen nur Risiken abdecken, die zu dem Industrie- oder Handelskonzern gehören, dem sie angehören, sollten daher gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geeignete Verfahren festgelegt werden, um die Wesensart, den Umfang und die Komplexität ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen.
ob es sich bei dem Unternehmen um ein firmeneigenes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen handelt, das nur Risiken abdeckt, die mit dem Industrie-…
das Unternehmen ist ein firmeneigenes Versicherungs- oder ein Rückversicherungsunternehmen, das alle folgenden Kriterien erfüllt:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen in einer Weise angewandt werden, die in angemessenem Verhältnis zu…
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Verweise auf Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sollten firmeneigene Versicherungs- und…
Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollten über Vermögenswerte von hinreichender Qualität verfügen, um ihren Finanzbedarf insgesamt decken zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.