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Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat alle zwei Jahre über den Stand der Durchführung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Konsultation der Mitgliedstaaten alle zwei Jahre Bericht über die Anwendung dieser…
Die Kommission berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre über die Anwendung der durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Regelung.
Bis zum 10. Juli 2032 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser…
Erstmals bis zum 10. Februar 2027 und danach in regelmäßigen Abständen erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung…
Alle fünf Jahre und erstmals spätestens bis zum 6. Januar 2028 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.