Erwägungsgrund 3 32009L0161
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte sind gesundheitsbasierte, nicht verbindliche, aus den neuesten wissenschaftlichen Daten abgeleitete und die verfügbaren Messtechniken berücksichtigende Werte. Es handelt sich um Expositionsgrenzen, unterhalb deren im Allgemeinen für einen Stoff nach kurzfristiger oder täglicher Exposition während des Erwerbslebens keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Durch diese europäischen Zielvorgaben sollen die Arbeitgeber bei der Ermittlung und Bewertung von Risiken gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/24/EG unterstützt werden.