Erwägungsgrund 6 32009L0161
Die Ergebnisse der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe entwickelten Risikobewertungen und Strategien zur Risikobegrenzung zeigen, dass für eine Reihe von Stoffen die Festlegung oder Überprüfung der Grenzwerte berufsbedingter Exposition erforderlich ist.