Erwägungsgrund 8 32009L0161
Eine erste und eine zweite Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten wurden in den Richtlinien 2000/39/EG und 2006/15/EG der Kommission im Rahmen der Richtlinie 98/24/EG des Rates festgelegt. Die vorliegende Richtlinie legt eine dritte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten im Rahmen der Richtlinie 98/24/EG fest.