Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Gemeinschaft hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls für den Zeitraum 2008-2012 Treibhausgasemissionsziele gesetzt. Die Gemeinschaft hat sich außerdem verpflichtet, bis 2020 die Treibhausgasemissionen im Rahmen einer weltweiten Übereinkunft um 30 % und einseitig um 20 % zu mindern. Alle Sektoren müssen zur Erreichung dieser Ziele beitragen.
Erwägungsgrund 3 32009L0030Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen