Erwägungsgrund 37 32024L1788
Bei der Gewährleistung der sektorübergreifenden Kohärenz von Bestimmungen sollten die Belastungen für die nationalen Verwaltungen und Unternehmen begrenzt und verhältnismäßig bleiben, wobei auch auf den Erfahrungen mit Rechtsakten der Union aus dem Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ aufgebaut werden sollte, wie den Verordnungen (EU) 2018/1999, (EU) 2019/941, (EU) 2019/942, (EU) 2019/943 und den Richtlinien (EU) 2018/844, (EU) 2018/2001, (EU) 2018/2002 und (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates.