Erwägungsgrund 9 32007L0074
Angesichts der Notwendigkeit, ein hohes Gesundheitsschutzniveau für die Bürger der Gemeinschaft zu fördern, ist es zweckmäßig, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, geringere Höchstmengen für die Befreiung von Tabakwaren anzuwenden.