Richtlinie 2009/74/EG der Kommission vom 26. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der botanischen Namen von Pflanzen und der wissenschaftlichen Namen anderer Organismen sowie zur Änderung bestimmter Anlagen bzw. Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG infolge neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Die OECD hat ihre Normen hinsichtlich der Mindestabstände bei Baumwoll-Vermehrungsbeständen überarbeitet. Daher ist es angebracht, die für Baumwoll-Vermehrungsbestände geltenden Mindestabstände, die in der Richtlinie 2002/57/EG festgelegt sind, gemäß den genannten internationalen Normen anzupassen.
Erwägungsgrund 5 32009L0074
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