Richtlinie 2009/74/EG der Kommission vom 26. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der botanischen Namen von Pflanzen und der wissenschaftlichen Namen anderer Organismen sowie zur Änderung bestimmter Anlagen bzw. Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG infolge neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Folglich sind in den Anlagen II und III der Richtlinie 66/401/EWG, in den Anlagen I, II und III der Richtlinie 66/402/EWG, in den Anhängen II und III der Richtlinie 2002/55/EG und in den Anhängen I, II und III Richtlinie 2002/57/EG zahlreiche Änderungen erforderlich; daher ist es angebracht, die genannten Anlagen bzw. Anhänge zu ersetzen.
Erwägungsgrund 7 32009L0074
Erwägungsgrund 7 32009L0074Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen