Art. 9 Abs. 2 32022D0640BESCHLUSS (EU) 2022/640 DER KOMMISSION vom 7. April 2022 mit Durchführungsbestimmungen zu den Rollen und Zuständigkeiten der wichtigsten Sicherheitsakteure
Der Systemeigner stellt sicher, dass die Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen der Sicherheitsakkreditierungsstelle entsprechen und dass EU-VS erst nach…
Art. 2 Abs. 2 Buchst. d 32022D0640BESCHLUSS (EU) 2022/640 DER KOMMISSION vom 7. April 2022 mit Durchführungsbestimmungen zu den Rollen und Zuständigkeiten der wichtigsten Sicherheitsakteure
Akkreditierung aller Kommunikations- und Informationssysteme, in denen EU-VS bearbeitet werden;
Art. 4 Abs. 2 Buchst. b 32022D0640BESCHLUSS (EU) 2022/640 DER KOMMISSION vom 7. April 2022 mit Durchführungsbestimmungen zu den Rollen und Zuständigkeiten der wichtigsten Sicherheitsakteure
ein Kommunikations- und Informationssystem für die Bearbeitung von EU-VS einzurichten;
Art. 11 Abs. 6 32022R0850VERORDNUNG (EU) 2022/850 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (Text von Bedeutung für den EWR)
eu-LISA entwickelt Sicherheitsvorschriften und Leitlinien für autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte. Die Stellen, die autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte betreiben,…
Art. 8 Abs. 1 Buchst. c 32022D0640BESCHLUSS (EU) 2022/640 DER KOMMISSION vom 7. April 2022 mit Durchführungsbestimmungen zu den Rollen und Zuständigkeiten der wichtigsten Sicherheitsakteure
einen Systemeigner für jedes Kommunikations- und Informationssystem, in dem EU-VS bearbeitet werden.