Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2002/59/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) für die in Anhang I des MARPOL-Übereinkommens genannten Stoffe das Sicherheitsdatenblatt, in dem die physikalisch-chemischen Merkmale der Erzeugnisse, einschließlich gegebenenfalls der Viskosität in cSt bei 50 °C und der Dichte bei 15 °C, aufgeführt sind, sowie die anderen Angaben, die gemäß der IMO-Entschließung MSC.286(86) auf dem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden;“
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Richtlinie.
Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Richtlinie.
Anhang II erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Richtlinie.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird hiermit gemäß dem Anhang zur vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang I zur Richtlinie 2002/32/EG wird gemäß dem Anhang zur vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.