Richtlinie 2011/26/EU der Kommission vom 3. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Diethofencarb und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 91/414/EWG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32011L0026
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