Erwägungsgrund 7 32011L0026
Unbeschadet dieser Schlussfolgerung sollten zu bestimmten Punkten weitere Informationen eingeholt werden. Nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 91/414/EWG kann die Aufnahme eines Stoffs in Anhang I an Bedingungen geknüpft sein. Daher sollte verlangt werden, dass der Antragsteller weitere Informationen zur Bestätigung der möglichen Aufnahme des Metaboliten 6-NO2-DFC in Folgekulturen und der Risikobewertung für Nichtzielarthropoden vorlegt.