Erwägungsgrund 12 32011L0026
Mit der Entscheidung 2008/934/EG wird bestimmt, dass Diethofencarb nicht aufgenommen wird und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff bis zum 31. Dezember 2011 widerrufen werden müssen. Die Zeile betreffend Diethofencarb im Anhang der genannten Entscheidung sollte gestrichen werden.