Erwägungsgrund 6 32011L0051
Personen, die internationalen Schutz genießen, die langfristig aufenthaltsberechtigt sind, sollten unter bestimmten Voraussetzungen in wirtschaftlichen und sozialen Belangen den Bürgern des Aufenthaltsmitgliedstaates weitgehend gleichgestellt werden, so dass die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zu einem echten Instrument ihrer Integration in die Gesellschaft wird, in der sie leben.