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Die Frage des Übergangs der Verantwortung für den Schutz von Personen, die internationalen Schutz genießen, fällt nicht in den Regelungsbereich dieser Richtlinie.
Diese Richtlinie berührt nicht die Rechte und Pflichten nach internationalem Recht.
Diese Richtlinie berührt keine sonstigen Bestimmungen zum Schutz von Opfern, Zeugen oder besonders schutzbedürftigen Personen. Sie berührt auch nicht die…
Diejenigen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten verbleiben dürfen, nicht weil sie internationalen Schutz…
Die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen findet…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie berühren nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung ihres nationalen Sozialversicherungssystems und die…
Diese Richtlinie berührt nicht die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts für die Sicherheit von Personen in Gewahrsamseinrichtungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.