Erwägungsgrund 17 32011L0064
Bezüglich anderer Tabakwaren als Zigaretten soll eine harmonisierte steuerliche Belastung festgelegt werden. Die Festlegung einer als Prozentsatz oder in Form eines bestimmten Betrags je kg oder je Stückzahl ausgedrückten globalen Mindestverbrauchsteuer ist am ehesten geeignet für das Funktionieren des Binnenmarktes.