Erwägungsgrund 21 32011L0064
Es sollten Übergangszeiten vorgesehen werden, damit die Mitgliedstaaten sich reibungslos an das Niveau der globalen Verbrauchsteuer anpassen können und mögliche Nebeneffekte somit begrenzt werden.
Es sollten Übergangszeiten vorgesehen werden, damit die Mitgliedstaaten sich reibungslos an das Niveau der globalen Verbrauchsteuer anpassen können und mögliche Nebeneffekte somit begrenzt werden.