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Während die Banken- und Versicherungsuntergruppen eines Finanzkonglomerats regelmäßigen Stresstests unterzogen werden sollten, obliegt es dem gemäß Richtlinie 2002/87/EG ernannten Koordinator über die Angemessenheit, die Parameter und den Zeitpunkt eines Stresstests für ein einzelnes Finanzkonglomerat in seiner Gesamtheit zu entscheiden. Im Hinblick auf unionsweite Stresstests, die von den ESA in einem branchenspezifischen Kontext durchgeführt werden, sollte es die Aufgabe des Gemeinsamen Ausschusses sein, sicherzustellen, dass derartige Stresstest in kohärenter Weise in allen Branchen stattfinden. Aus diesen Gründen sollten die ESA im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses befähigt sein, ergänzende Parameter für unionsweite Stresstests auszuarbeiten, die den spezifischen Gruppenrisiken, die sich üblicherweise in Finanzkonglomeraten realisieren, Rechnung tragen, und die Ergebnisse solcher Tests zu veröffentlichen, sofern dies mit den branchenspezifischen Vorschriften vereinbar ist. Die Erfahrungen aus vorhergehenden unionsweiten Stresstests sollten berücksichtigt werden. Die Stresstests sollten zum Beispiel den Liquiditäts- und Solvenzrisiken der Finanzkonglomerate Rechnung tragen.
Für die Zwecke unionsweiter Stresstests können die ESA über den Gemeinsamen Ausschuss und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken,…
die Durchführung unionsweiter Stresstests gemäß Artikel 32 veranlassen und koordinieren, um die Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten und insbesondere das…
die Durchführung unionsweiter Stresstests gemäß Artikel 32 veranlassen und koordinieren, um die Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten und insbesondere das…
die Durchführung unionsweiter Stresstests gemäß Artikel 32 veranlassen und koordinieren, um die Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern und insbesondere…
Folgender Artikel wird eingefügt: Stresstests (1) Die Mitgliedstaaten können den Koordinator verpflichten, dafür zu sorgen, dass angemessene und regelmäßige…
Es besteht ein echter Bedarf, die potenziellen Gruppenrisiken, denen ein Finanzkonglomerat aufgrund von Beteiligungen an anderen Unternehmen ausgesetzt ist, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.