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Zum Nachweis dafür, dass alles Erforderliche unternommen wurde, um schwere Unfälle zu verhüten und Notfallpläne und notwendige Maßnahmen vorzubereiten, sollte der Betreiber im Falle von Betrieben, in denen gefährliche Stoffe in erheblichen Mengen vorhanden sind, der zuständigen Behörde Informationen in Form eines Sicherheitsberichts liefern. Dieser Sicherheitsbericht sollte Einzelheiten über den Betrieb, die vorhandenen gefährlichen Stoffe, die Anlagen oder Lager, mögliche Szenarien schwerer Unfälle und Risikoanalysen, Verhütungs- und Interventionsmaßnahmen sowie vorhandene Managementsysteme enthalten, um der Gefahr schwerer Unfälle vorzubeugen bzw. sie zu verringern und damit die erforderlichen Schritte zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden können. Die Gefahr eines schweren Unfalls könnte durch die mit dem Standort des Betriebs verbundene Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen erhöht werden. Dies sollte bei der Erstellung von Szenarien schwerer Unfälle berücksichtigt werden.
Der Sicherheitsbericht enthält mindestens die in Anhang II aufgeführten Angaben und Informationen. Er führt die Namen der an der Erstellung des Berichts…
Betreiber sollten allgemein verpflichtet sein, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen zu mildern und zu…
dargelegt wird, dass die Gefahren schwerer Unfälle und mögliche Unfallszenarien ermittelt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung derartiger Unfälle und…
Zur Sicherung der Notfallbereitschaft für Betriebe, in denen gefährliche Stoffe in erheblichen Mengen vorhanden sind, müssen interne und externe Notfallpläne…
Um sicherzustellen, dass bei Eintreten eines schweren Unfalls angemessene Bekämpfungsmaßnahmen getroffen werden, sollte der Betreiber unverzüglich die…
Um die Unfallgefahr zu minimieren und ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu garantieren, sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.