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Betreiber sollten allgemein verpflichtet sein, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen zu mildern und zu beseitigen. Wenn gefährliche Stoffe über einer bestimmten Menge in Betrieben vorhanden sind, sollte der Betreiber der zuständigen Behörde ausreichende Informationen liefern, damit sie den Betrieb, die vorhandenen gefährlichen Stoffe und die potenziellen Gefahren bestimmen kann. Der Betreiber sollte auch ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle (im Folgenden „Konzept“), das das Gesamtkonzept und die Maßnahmen des Betreibers darlegt, einschließlich geeigneter Sicherheitsmanagementsysteme zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle, ausarbeiten und, wenn dies durch das nationale Recht vorgesehen ist, an die zuständige Behörde übermitteln. Wenn die Betreiber die Gefahren schwerer Unfälle ermitteln und beurteilen, sollten auch die gefährlichen Stoffe berücksichtigt werden, die bei einem schweren Unfall innerhalb des Betriebs entstehen können.
Der Unternehmer hat ein Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle für die Plattform, die angebundenen Einrichtungen und, sofern sich der Bericht über…
Zum Nachweis dafür, dass alles Erforderliche unternommen wurde, um schwere Unfälle zu verhüten und Notfallpläne und notwendige Maßnahmen vorzubereiten, sollte…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Betreiber verpflichtet ist, ein schriftliches Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle (im Folgenden Konzept )…
Um sicherzustellen, dass bei Eintreten eines schweren Unfalls angemessene Bekämpfungsmaßnahmen getroffen werden, sollte der Betreiber unverzüglich die…
Um die Unfallgefahr zu minimieren und ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu garantieren, sollten die Mitgliedstaaten…
Der Betreiber einer Anlage der Kategorie A hat im Fall eines schweren Unfalls der zuständigen Behörde unverzüglich alle erforderlichen Informationen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.