Erwägungsgrund 2 32012L0023
In der Richtlinie 2009/138/EG wird der 31. Oktober 2012 als Zeitpunkt für ihre Umsetzung und der 1. November 2012 als Zeitpunkt für ihre Anwendung festgelegt. Außerdem ist in der genannten Richtlinie der 1. November 2012 als Zeitpunkt für die Aufhebung der bestehenden Versicherungs- und Rückversicherungsrichtlinien (im Folgenden zusammen „Solvabilität I“) festgesetzt.