Erwägungsgrund 3 32012L0023
Am 19. Januar 2011 hat die Kommission unter anderem einen Vorschlag (im Folgenden „Omnibus-II-Vorschlag“) zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG angenommen, um der neuen Aufsichtsarchitektur für den Versicherungssektor, insbesondere der Errichtung der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), Rechnung zu tragen. Der Omnibus-II-Vorschlag enthält auch Bestimmungen zur Verschiebung des Zeitpunkts für die Umsetzung und des Zeitpunkts der Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG sowie für den Zeitpunkt der Aufhebung von Solvabilität I.